Wie viele der Insassen arbeiten in den Justizanstalten?
Jeder arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet Arbeit zu leisten (§ 44 Strafvollzugsgesetz). Im Durchschnitt gehen rund 6.000 Insassen einer Arbeit nach. Dafür stehen in den Justizanstalten verschiedene Werkstätten und Betriebe in rund 50 Sparten zur Verfügung. Die Beschäftigung von Insassen ist ein wichtiger Teil der Resozialisierung. Insassen sollen dabei auch Fähigkeiten und Abläufe erlernen, die sie für ein Leben nach der Haft wieder fit machen.
Sämtliche Justizanstalten verfügen über eigene Arbeitsbetriebe und Werkstätten, die Beschäftigungsmöglichkeiten sicherstellen sollen. Die Palette der Arbeitsmöglichkeiten reicht von Werkstätten für klassische Handwerksberufe über sogenannte Unternehmerbetriebe, in denen für externe Unternehmer Arbeiten verrichtet werden, über Hausarbeiten (Gebäudereinigung, Pflege des Anstaltsareals) bis hin zu Arbeiten in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Im Wege des Freigangs kommt, bei Vorliegen der Voraussetzungen für den gelockerten Strafvollzug, auch ein Arbeitseinsatz außerhalb der Anstalt in Betracht.
Werden die Insassen für ihre Arbeit bezahlt?
Strafgefangene erhalten für ihre Arbeitsleistung eine Arbeitsvergütung, die etwa für Anschaffungen des täglichen Bedarfs verwendet werden kann.
Wie hoch ist der Lohn für Insassen?
Die Höhe der Arbeitsvergütung richtet sich nach der geleisteten Arbeit und wird jährlich per Verordnung festgelegt. Sie beträgt 2020 pro Stunde für
Leichte Hilfsarbeiten EUR 6,42
Schwere Hilfsarbeiten EUR 7,23
Handwerksgemäße Arbeiten EUR 8,03
Facharbeiten EUR 8,82
Arbeiten eines Vorarbeiters EUR 9,63
Von der Netto-Arbeitsvergütung stehen ihm 50 % als Hausgeld frei zur Verfügung, 50 % werden in einer sogenannten Rücklage angespart. Die Rücklage dient grundsätzlich der Vorsorge für den Unterhalt in der ersten Zeit nach der Entlassung sowie für Anschaffungen, die das Fortkommen nach der Entlassung fördern.
Wieso liefern Insassen einen Teil ihres Lohns wieder für Kost und Logis ab?
Das Strafvollzugsgesetz sieht einen sogenannten Vollzugskostenbeitrag vor. D.h. nach § 32 StVG haben Verurteilte grundsätzlich einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzuges zu leisten. Dieser Beitrag beträgt, wenn eine Arbeitsvergütung bezogen wird, 75% der Brutto-Arbeitsvergütung. Tatsächlich deckt der Vollzugskostenbeitrag nur einen Bruchteil der tatsächlichen Haftkosten ab.
Sind arbeitende Insassen arbeitslosenversichert?
Arbeitende Insassen sind in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen. Der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung beträgt gestaffelt je nach Höhe der monatlichen Bemessungsgrundlage
bis EUR 1.790,- beitragsfrei
bis EUR 1.953,- 1 %
bis EUR 2.117,- 2 %
darüber 3%
Gibt es Lehrlinge in den Justizanstalten?
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung für Insassen im Strafvollzug. Je nach Ausstattung der Anstalt und Insassenpopulation wird in unterschiedlichem Ausmaß von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht.
In einigen Anstalten besteht die Möglichkeit zur Absolvierung einer Facharbeiterintensivausbildung. Diese verkürzten Lehrausbildungen werden in diversen Handwerksberufen angeboten. Die praktische Ausbildung erfolgt in Lehrbetrieben der jeweiligen Justizanstalten, der theoretische Unterricht wird von externen und internen Ausbildnern abgedeckt. Die Absolvent_innen einer Facharbeiterintensivausbildung erhalten ein neutrales Zeugnis, das bedeutet, es ist daraus nicht zu ersehen, dass die Ausbildung in einer Justizanstalt absolviert wurde.
Eine kürzere Ausbildungsschiene stellen sogenannte Fachkurse dar. Fachkurse werden in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern organisiert und umfassen Servier- und Kochkurse, Englisch- und Deutschkurse, Staplerfahrerkurse, EDV-Kurse, Schweißkurse, Kurse zur Persönlichkeitsbildung usw. Die Teilnehmer erhalten in der Regel eine Bestätigung über die Absolvierung des Fachkurses. Eine reguläre mehrjährige Berufsausbildung ist naturgemäß nur bei Strafgefangenen mit mehrjährigen Freiheitsstrafen möglich. In einigen Strafvollzugsanstalten werden Berufsausbildungen in unterschiedlichen Berufssparten angeboten.
Ist es möglich sich in Justizanstalten fortzubilden?
Neben den unter Punkt 6. genannten Möglichkeiten besteht für jugendliche Insassen die Möglichkeit, während der Haft den Pflichtschulabschluss in der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf, in der Justizanstalt Schwarzau (für die weiblichen jugendlichen Strafgefangenen) und nach Bedarf auch in den Jugendabteilungen der gerichtlichen Gefangenenhäuser nachzuholen.
Ist es möglich, trotz Strafe, zu studieren?
Es besteht die Möglichkeit während der Haftzeit Fernstudien zu absolvieren.
Zudem können im Rahmen des Freigangs unterschiedlichste Aus- und Fortbildungsmaßnahmen also auch Studien absolviert werden.
Warum unterstütze ich mit dem Kauf eines Produkts die Reintegration?
Im österreichischen Strafvollzug steht eine adäquate Betreuung, Behandlung und Beschäftigung der Insassen im Vordergrund. Es soll kein bloßes „Wegsperren“ der Gefangenen erfolgen, sondern diese sollen in einen strukturierten Tagesablauf eingebunden werden und möglichst viel Zeit außerhalb der Hafträume sei es bei Therapien, in der Ausbildung oder mit Arbeit verbringen. Kernbestimmung des Strafvollzugsgesetzes ist dessen § 20. Demnach soll der Vollzug der Freiheitsstrafen den Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen und sie abhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen. Gerade hierbei spielt insbesondere Arbeit als Beschäftigung und Mittel der Resozialisierung eine ungemein wichtige Rolle. Insassen sollen dabei Fähigkeiten und Abläufe erlernen, die sie auf ein Leben nach der Haft vorbereiten. Da die Erlöse aus dem Jailshop dem Arbeitswesen des Strafvollzuges zu Gute kommen stellt der Erwerb eines „Jailshop-Produktes“ somit weitaus mehr als einen bloßen Kauf-Akt dar, es handelt sich hierbei vielmehr um einen bewussten Beitrag an der Gesellschaft und um ein Zeichen des sozialen Zusammenhalts.