Brandstetter stellt Expertenentwurf vor und läutet finale Reformphase mit „Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs“ ein.
Presseinformation vom 18. Juli 2017
Im Zuge der groß angelegten Strafvollzugsreform von Justizminister Wolfgang Brandstetter folgt nun der nächste Schritt: Die Vorlage eines Entwurfs eines „Maßnahmenvollzugsgesetzes“, das die Unterbringung psychisch beeinträchtigter Straftäter völlig neu regeln soll. „Der unter Beiziehung von externen Experten, Praktikern des Strafvollzugs und der Justiz sowie Gerichtspsychiatern erstellte Entwurf enthält wichtige Neuerungen, die insbesondere auch das Gefährdungspotenzial, das von psychisch kranken Straftätern für die Allgemeinheit ausgeht, verlässlich beherrschbar machen soll“, sagt Brandstetter.
„Die Unterbringung psychisch beeinträchtigter Straftäter erfordert einerseits, dass dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft ausreichend Rechnung getragen wird, was zuletzt auch durch die tragischen Vorfälle am Brunnenmarkt in Wien und die Amokfahrt in Graz besonders deutlich in das öffentliche Bewusstsein gerückt wurde. Sie erfordert andererseits aber auch – entsprechend der gesetzlichen und auch internationalen Vorgaben – eine bestmögliche medizinische Betreuung“, sagt Justizminister Brandstetter.
Der Expertenentwurf ‚Zukunft Maßnahmenvollzug‘ dient als Diskussionsgrundlage und wurde der von Brandstetter eingesetzten „Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs“ zur Verfügung gestellt. „Sie soll eine Umsetzung – wohl jenseits des Wahltags – sicherstellen. Ziel ist ein sachlich fundiertes Gesetz, welches eine hohe Akzeptanz aufweist und zu einer tatsächlichen Verbesserung des Maßnahmenvollzuges führt“, sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter, der mit dieser Vorgangsweise die Diskussion auf eine möglichst breite Basis stellen möchte. „Diese Reform soll den Strafvollzug in diesem Bereich maßgeblich verändern und wäre der nächste Schritt in der größten Reform der letzten 40 Jahre. Die ‚Maßnahme‘ bekommt dadurch einen völlig neuen Stellenwert“, sagt Brandstetter im Rahmen der Konferenz.
Kernstück ist die Schaffung einer ausreichenden Zahl von „forensisch-psychiatrischen Zentren“, die im Inneren eine optimale fachärztliche Betreuung sicherstellen sollen, wobei die Außensicherung durch die Justizwache zu erfolgen hat. Als Beispiel dafür kann die bereits bestehende Sonderanstalt in Linz-Asten gelten. „In diesen Zentren kann die Justiz somit der besonderen Behandlungs- und Betreuungspflicht des Staates nachkommen. Gleichzeitig sollen der ambulante Vollzug ausgebaut, der Einsatz elektronischer Absicherungen (Fußfessel) die Möglichkeit der Entlassung aus der Unterbringung unterstützen und die Stellung der Bewährungshilfe gestärkt werden“, sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter.
„Um künftig Fälle wie jenen in Krems-Stein hintan zu halten, wird auch das Vollzugspersonal enger in die gesamte Fürsorge und Betreuung der Untergebrachten eingebunden“, unterstreicht der Justizminister. Weiters sollen künftig nur mehr Kollegialgerichte über die Unterbringung entscheiden, den Betroffenen steht umfassender Rechtsschutz zur Verfügung.
„Die Anzahl der untergebrachten geistig abnormen Rechtsbrecher ist in den letzten Jahren massiv angestiegen, zuletzt auf rund 900 Personen. Es zeigte sich, dass vor allem der Vollzug der vorbeugenden Maßnahmen der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unzureichend geregelt ist. Die rechtlichen Grundlagen des Maßnahmenvollzugs sind aus historischen Gründen rudimentär und sehr unübersichtlich aufgebaut, der Handlungsbedarf für diese Reform entsprechend groß“, beschreibt Justizminister Brandstetter die aktuellen Herausforderungen im Maßnahmenvollzug abschließend.
Das Bundesministerium für Justiz lädt ein, Stellungnahmen bis zum 12.09.2017 an massnahmenvollzug@bmj.gv.at zu richten.